Ja, ich möchte Mitglied im VPLT werden. Bitte schicken Sie mir die notwendigen Unterlagen für die...
Ordentliche Mitglieder können ausschließlich Unternehmen sein, die auf dem Gebiet der Veranstaltungstechnik oder branchenbezogenen Dienstleistungen tätig sind und in Deutschland ansässig sind. Weitere Kriterien enthält die Satzung des Verbandes. Der Beitrag setzt sich zusammen aus Grundbeitrag und umsatzabhängigen Zusatzbeitrag (s. Beitragsordnung).
Diese Mitgliedschaftsform soll festen und freien Mitarbeitern, selbstständigen Einzelpersonen und auch kleineren Personengesellschaften aus der Branche den Zugang zum Verband ermöglichen. Für diesen Personenkreis wurde ein reduzierter Beitrag festgelegt. (s. Beitragsordnung).
Hier werden Unternehmen und Institutionen angesprochen, die die Kriterien der Ordentlichen Mitgliedschaft nicht oder nur teilweise erfüllen, deren Interessen aber mit denen des Verbandes weitgehend übereinstimmen. Beitragshöhe – s. Beitragsordnung.
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